Fahren lernen leicht gemacht!

Unsere Leistungen
im Überblick

Wir bieten euch alle wichtigen Klassen auf den unterschiedlichsten Fahrzeugen unseres Fuhrparks – preislich, sowie menschlich immer fair und transparent!

Deine Fahrschule in Soest, Führerscheine und Intensivkurse.

  • BMW Fahrschule Bannat Soest
    • KFZs ausgenommen AM, A1, A2 und A mit einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen
    • Sitzplätze: 8 (Exklusive Fahrer)
    • Anhänger: Max. 750 KG, oder, wenn über 750 KG, Gesamtmasse der Kombination < 3,5 Tonnen.
    • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für „begleitetes Fahren“)
    • Eingeschlossene Klassen: AM, L
    • Erweiterung von Klasse B
    • Zusatz: Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse >= 750 kg und Gesamtmasse des Gespanns von mehr als 3500kg aber weniger als 4250 kg
    • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für „begleitetes Fahren“)
    • Eingeschlossene Klassen: Keine

    • Erweiterung von Klasse B
    • Zusatz: Krafträder mit bis zu 125 qm3, auch mit Beiwagen
    • Mindestalter: 25 Jahre (Ebenfalls ist ein fünfjähriger Vorbesitz von Klasse B erforderlich)
    • Eingeschlossene Klassen: Keine
    • Gilt nur innerhalb Deutschlands
    • Die neue „Automatikklasse B“
    • Bewirkt keine automatische Einschränkungsbefreiung, kann jedoch mit Hilfe von 10 Fahrstunden in einem Schaltwagen (auf Wunsch) dazu führen, dass ihr mit der neuen Schlüsselzahl 197 alle Wagen führen dürft.
    • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für „begleitetes Fahren“)
    • Eingeschlossene Klassen: Siehe Klasse B
    • Kombinationen aus einen KFZ der Klasse B und einem Anhänger
    • Das darf ich mit BE fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers von max 3.5 Tonnen.
    • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für „begleitetes Fahren“)
    • Eingeschlossene Klassen: Keine
  • Motorrad Fahrschule Bannat Soest
    • Krafträder (mit Beiwagen) mit mehr als 50ccm oder durch bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
    • Mindestalter: 24 Jahre (20 Jahre bei mind. 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2)
    • Dreirädrige KFZs mit mehr als 15 kW, dreirädrige KFZs mit symmetrisch angeordneten Rädern und mehr als 50ccm ODER einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von > 45km/h und mit einer Leistung von > 15 kW.
    • Mindestalter: 21 Jahre
    • Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
    • Krafträder (mit Beiwagen) mit bis zu 125 ccm und nicht mehr als 11 kW
    • Kraftverhältnis: 0,1 kW/kg Gesamtmasse
    • Eingeschlossen sind ebenfalls dreirädrige KFZs mit symmetrisch angeordneten Rädern und mehr als 50ccm ODER einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von > 45km/h und mit einer Leistung von > 15 kW.
    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Eingeschlossene Klassen: AM
    • Krafträder (mit Beiwagen) mit nicht mehr als 35 kW
    • Kraftverhältnis: 0,2 kW/kg Gesamtmasse
    • Falls Klasse A1 schon seit mindestens 2 Jahren vorhanden ist, ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Eingeschlossene Klassen: A1, M
    • Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
    • Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit: 40 km/h, mit Anhänger: 25 km/h
    • Eingeschlossen sind Stapler, Futtermischwagen und Co. inkl. deren Anhänger bis 25 km/h
    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Eingeschlossene Klassen: keine
    • Der klassische „Rollerschein“
    • Zweirädrige Kleinkrafträder (mit Beiwagen) bis 45 km/h und 50 ccm.
    • Falls elektrisch: Maximal 45 km/h und 4 kW
    • Eingeschlossen sind ebenfalls dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
        bis 45 km/h, 50 ccm bzw. 4kW. Die Leermasse darf 350 kg nicht überschreiten
    • Mindestalter: 15 Jahre
    • Eingeschlossene Klassen: Keine
    • Der einfachste und günstigste Einstieg in den Straßenverkehr
    • Einspurige, (meist) einsitzige Mofas, bzw. Mofa-Roller bis 50 ccm und 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
    • Theorieprüfung nach 6 * 90 Minuten Unterricht
    • Mindestalter: 15 Jahre
    • Eingeschlossene Klassen: Keine
Klasse B
  • KFZs ausgenommen AM, A1, A2 und A mit einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen
  • Sitzplätze: 8 (Exklusive Fahrer)
  • Anhänger: Max. 750 KG, oder, wenn über 750 KG, Gesamtmasse der Kombination < 3,5 Tonnen.
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für „begleitetes Fahren“)
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse B96
  • Erweiterung von Klasse B
  • Zusatz: Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse >= 750 kg und Gesamtmasse des Gespanns von mehr als 3500kg aber weniger als 4250 kg
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für „begleitetes Fahren“)
  • Eingeschlossene Klassen: Keine
Klasse B196
  • Erweiterung von Klasse B
  • Zusatz: Krafträder mit bis zu 125 qm3, auch mit Beiwagen
  • Mindestalter: 25 Jahre (Ebenfalls ist ein fünfjähriger Vorbesitz von Klasse B erforderlich)
  • Eingeschlossene Klassen: Keine
  • Gilt nur innerhalb Deutschlands
Klasse B197
  • Die neue „Automatikklasse B“
  • Bewirkt keine automatische Einschränkungsbefreiung, kann jedoch mit Hilfe von 10 Fahrstunden in einem Schaltwagen (auf Wunsch) dazu führen, dass ihr mit der neuen Schlüsselzahl 197 alle Wagen führen dürft.
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für „begleitetes Fahren“)
  • Eingeschlossene Klassen: Siehe Klasse B
Klasse BE
  • Kombinationen aus einen KFZ der Klasse B und einem Anhänger
  • Das darf ich mit BE fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers von max 3.5 Tonnen.
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für „begleitetes Fahren“)
  • Eingeschlossene Klassen: Keine
Klasse A
  • Krafträder (mit Beiwagen) mit mehr als 50ccm oder durch bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Mindestalter: 24 Jahre (20 Jahre bei mind. 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2)
  • Dreirädrige KFZs mit mehr als 15 kW, dreirädrige KFZs mit symmetrisch angeordneten Rädern und mehr als 50ccm ODER einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von > 45km/h und mit einer Leistung von > 15 kW.
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Klasse A1
  • Krafträder (mit Beiwagen) mit bis zu 125 ccm und nicht mehr als 11 kW
  • Kraftverhältnis: 0,1 kW/kg Gesamtmasse
  • Eingeschlossen sind ebenfalls dreirädrige KFZs mit symmetrisch angeordneten Rädern und mehr als 50ccm ODER einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von > 45km/h und mit einer Leistung von > 15 kW.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: AM
Klasse A2
  • Krafträder (mit Beiwagen) mit nicht mehr als 35 kW
  • Kraftverhältnis: 0,2 kW/kg Gesamtmasse
  • Falls Klasse A1 schon seit mindestens 2 Jahren vorhanden ist, ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: A1, M
Klasse L
  • Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit: 40 km/h, mit Anhänger: 25 km/h
  • Eingeschlossen sind Stapler, Futtermischwagen und Co. inkl. deren Anhänger bis 25 km/h
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse AM
  • Der klassische „Rollerschein“
  • Zweirädrige Kleinkrafträder (mit Beiwagen) bis 45 km/h und 50 ccm.
  • Falls elektrisch: Maximal 45 km/h und 4 kW
  • Eingeschlossen sind ebenfalls dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
      bis 45 km/h, 50 ccm bzw. 4kW. Die Leermasse darf 350 kg nicht überschreiten
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: Keine
Klasse Mofa
  • Der einfachste und günstigste Einstieg in den Straßenverkehr
  • Einspurige, (meist) einsitzige Mofas, bzw. Mofa-Roller bis 50 ccm und 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
  • Theorieprüfung nach 6 * 90 Minuten Unterricht
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: Keine
Führerschein in 2 Wochen
Theorie in 7 Tagen
Praktisches Fahren in 10 Tagen

In nur 2 Wochen zum Führerschein!

Normalerweise erstreckt sich die Ausbildung zum Fahren eines Fahrzeugs über mehrere Monate – das muss nicht sein!

Unser Intensivkurs kann auf Anfrage gebucht werden und enthält einen zweiwöchigen Blockunterricht, bestehend aus Theorie- und Praxisstunden, um dich optimal auf die praktische Prüfung vorzubereiten.
Er findet entweder in unserer Fahrschule in Soest, oder in einem unserer anderen Standorte statt. Dein*e Fahrlehrer*in arbeitet dabei eng mit dir zusammen und verkürzt dementsprechend die normale Ausbildungsdauer drastisch.

Weitere Informationen findest du auf

Aufbauseminar für
Fahranfänger (ASF)

Beim Aufbauseminar handelt es sich um ein Nachschulung, die bei gravierenden Verstößen während der Führerschein-Probezeit angeordnet werden kann. Ist diese Schulung angeordnet worden, muss der Fahrer sie innerhalb einer gewissen, festgelegten Frist absolvieren, um seine Fahrerlaubnis nicht zu verwirken.

Der Ablauf:

  • Der Kurs dauert zwischen zwei bis vier Wochen
  • Nach Abschluss erhaltet ihr eine Bescheinigung, die der Behörde vorgelegt werden muss
  • Das ASF umfasst vier Theoriestunden á 135 Minuten, sowie eine Beobachtungsfahrt von 30 Minuten

Melde dich jetzt telefonisch zum
Aufbauseminar an:

Ausbildungsfahrschule

Ausbildungs-
fahrschule

Nach der Ausbildung in der Fahrlehrer-Fachschule können angehende Fahrlehrer bei uns die Ausbildung abschließen. Die praktischen Ausbildungsmethoden im Auto, sowie die Vor- und Nachbereitung und natürlich die Durchführung des Theorieunterrichts werden ebenso gelehrt, wie das Lehren an sich.

Wir legen Wert auf höchste Kompetenz, genauso aber auch darauf, die Freude am sicheren Fahren zu vermitteln.
Der Beruf des Fahrlehrers ist immer auch pädagogischer Natur, der dementsprechend neben der Kenntnis alter und neuer Regeln und Gesetze sowie fahrzeugspezifischer Informationen auch eine gute Portion Einfühlungsvermögen, Anpassungsfähigkeit und Geduld erfordert.

All dieser Dinge tragen wir mit unserem Angebot der Ausbildung Rechnung, sodass ihr am Ende nicht nur umfangreichste theoretische und praktische Kenntnisse erwerbt, sondern auch in der Lage seid, diese weiterzugeben.

Gerne kannst du dich bei unserer Fahrschule in Soest, oder an einem der anderen Standorte melden, sofern du Interesse hast, deine Ausbildung bei uns abzuschließen.

Probleme mit
deinem Führerschein?

Kein Problem – wir helfen dir!

Der Führerschein ist nicht nur eine Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs, er ist ein Stück Freiheit.
Verliert man ihn aufgrund einer unbedachten Entscheidung, oder eines Ereignisses, ist diese Freiheit in Gefahr: Die berühmt-berüchtigte MPU droht.

Was wir zusammen erreichen können:
Wir helfen dir, deinen Führerschein zurückzuerhalten – ganz entspannt und individuell auf deine Bedüfnisse zugeschnitten, auf Wunsch auch anonym bei dir oder bei uns im Büro!

Steht eine Fahreignungsprüfung an?
Auch hier sind wir zur Stelle, falls notwendig. Ebenso arbeiten wir mit Verbandspsychologen und Rechtsanwälten zusammen, um dich sicher und kompetent zurück auf die Straße zu bekommen.

Melde dich noch heute bei uns und nimm deine Zukunft in die Hand.